CoronaVO Schule ab 18.10.2021

Den vollständigen Info-Brief des Kultusministeriums finden Sie hier.

Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besteht im Klassenzimmer grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Für Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen gilt:
Die Maskenpflicht besteht für Lehrkräfte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen nicht, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.

Eintritt der sog. „Alarmstufe“
Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer- und Betreuungsraum.

Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).

Außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume bleibt die Maskenpflicht unverändert.

Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.

Was passiert bei einer positiven PCR-Pooltestung?
Ist ein PCR-Pooltest positiv, kann dieses Ergebnis zunächst nicht einer Person zugeordnet werden, bevor der Pool durch individuelle Tests aufgelöst wurde. Jede der innerhalb des Pools getesteten Personen könnte somit positiv sein. Bis zum Vorliegen des individuellen negativen Testergebnisses muss für diese Personen deshalb ebenfalls ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gelten.

Singen im Unterricht
Für das Singen im Unterricht gibt es künftig zwei Möglichkeiten:
– ohne Maske, aber mit einem Mindestabstand von zwei Metern (wie bisher),
– mit Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Auch
dann sollte der Abstand jedoch so groß sein, wie die räumlichen Verhältnisse es zulassen.